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   OVG Sachsen, 17.03.2022 - 3 B 55/22   

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OVG Sachsen, 17.03.2022 - 3 B 55/22 (https://dejure.org/2022,5505)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.2022 - 3 B 55/22 (https://dejure.org/2022,5505)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 2022 - 3 B 55/22 (https://dejure.org/2022,5505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkürzung des Genesenenstatus - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2022 - 3 B 55/22
    Im Hinblick auf die Voraussetzungen, unter denen ein Normenkontrollantrag wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht darauf abgehoben, ob sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweist, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Normenkontrollentscheidung nicht verbessern kann (BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 1989 - 4 N 3/87 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2022 - 3 B 55/22
    Im Beschluss vom 25. Mai 1993 - 4 NB 50/92 - (juris Rn. 13f.) hat es ausgeführt, dass ein Normenkontrollantrag erst dann mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig ist, wenn die Feststellung der Nichtigkeit nichts dazu beizutragen vermag, das Rechtsschutzziel zu erreichen.
  • OVG Sachsen, 21.12.2021 - 3 B 436/21

    Corona; Genesen; Geimpft; G2-Regelung; Genesenennachweis

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2022 - 3 B 55/22
    Wie der Senat bereits festgestellt hat, ist der Hinweis in § 2 Abs. 1 Nrn. und 2 SächsCoronaSchVO auf die einschlägigen Bestimmungen der Bundesverordnung nicht konstitutiv, da der Antragsgegner an diese bundesrechtlichen Vorgaben ohnehin gebunden ist (Beschl. vom 21. Dezember 2021 - 3 B 436/21 -, juris Rn. 62).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2022 - 3 B 55/22
    Im Beschluss vom 26. Mai 1993 - 4 NB 3/93 - (juris Rn. 10) hat es diesen Standpunkt bekräftigt und dargelegt, dass von einem fehlenden Rechtsschutzbedürfnis nur dann auszugehen ist, wenn feststeht, dass der Antragsteller dem mit seinem Normenkontrollantrag verfolgten Ziel selbst dann auf unabsehbare Zeit nicht näherkommen kann, wenn die von ihm angegriffene Rechtsvorschrift für nichtig erklärt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1998 - 9 S 557/96

    Normenkontrolle einer Berufsordnung: Fehlen von Antragsbefugnis bzw

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.03.2022 - 3 B 55/22
    In einem solchen Fall fehlt dem Antragsteller zugleich das auch für einen Normenkontrollantrag nötige Rechtsschutzbedürfnis (VGH BW, Beschl. v. 10. Februar 1998 - 9 S 557/96 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2022 - 43-IV-22
    Damit könnte, wie andere beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedene Eilverfahren gegen die Sächsische Corona-SchutzVerordnung belegen (vgl. etwa SächsOVG, Beschluss vom 17. März 2022 - 3 B 55/22 - juris; Beschluss vom 6. Januar 2022 - 3 B 454/21 - juris; Beschluss vom 30. Dezember 2021 - 3 B 451/21 - juris; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 - juris; Beschlüsse vom 29. April 2020 - 3 B 138/20, 3 B 144/20, 3 B 145/20, 3 B 146/20, 3 B 147/20 - juris), zeitnah und effektiv (Eil-)Rechtsschutz gewährt werden.
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 42-IV-22
    Damit könnte, wie andere beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht entschiedene Eilverfahren gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung belegen (vgl. etwa SächsOVG, Beschluss vom 17. März 2022 - 3 B 55/22 - juris; Beschluss vom 6. Januar 2022 - 3 B 454/21 - juris; Beschluss vom 30. Dezember 2021 - 3 B 451/21 - juris; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 - juris; Beschlüsse vom 29. April 2020 - 3 B 138/20, 3 B 144/20, 3 B 145/20, 3 B 146/20, 3 B 147/20 - juris), zeitnah und effektiv (Eil-)Rechtsschutz gewährt werden.
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